Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
Meldung vom 27.01.2010
Der Markt Regenstauf weist darauf hin, dass die Förderung nach den Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) bis zum 31.12.2010 befristet ist.
Um besondere Beachtung wird gebeten!
Auskunft unter Tel. 09402/509-39 (Herr Würsching).
